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Heidepflege

Pflege 30ger Biotope

In den Wintern 2015-2019 ließ die Naturschutzstiftung des Landkreises Cuxhaven im gesamten Landkreis sogenannte „§ 30 Biotope“ in Abstimmung mit dem Naturschutzamt des Landkreises Cuxhaven pflegen.

Gemäß dem allgemeinen gesetzlichen Grundsatz sind dies bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben und hiernach einen gesetzlichen Schutz erfahren.

Mit dem Ziel diese Biotope zu erhalten, wurden in diesen Wintern überwiegend durchgewachsene, überalterte Heiden und Magerrasen gepflegt.

Die Pflege umfasste individuell auf jedes Biotop abgestimmte Maßnahmen wie zum Beispiel bei der Heide- und Magerrasenpflege dem Entkusseln (Gehölzrücknahme der jungen Kiefern und Birken) der Flächen sowie den kompletten Rückschnitt der Späten Traubenkirsche.

Des Weiteren wurden homogene, überalterte Heidebestände gemäht und damit wieder verjüngt. Das Gerät zur Heidemahd ist besonders hervorzuheben, da es speziell auch in der Lüneburger Heide zur Pflege der Heideflächen eingesetzt wird.

Langfristige Kooperation zur Heidepflege

Aus diesem Projekt heraus wuchs die langfristige Kooperation mit der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), vertreten durch das Land Niedersachsen, dieses vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Verden.

Die Bundesstraßenverwaltung ist Eigentümerin eines der geschützten Biotope, die durch die Stiftung gepflegt wurden. Um dieses wertvolle Biotop langfristig zu erhalten, haben die Naturschutzstiftung des Landkreises Cuxhaven und die Bundesstraßenverwaltung im Jahre 2018 eine Vereinbarung der Pflege geschlossen.

In Regelmäßigen Abständen wird die Landschaftspflegetruppe der Naturschutzstiftung nun in diesem Biotop tätig werde und somit durch die finanzielle Unterstützung der Bundestraßenverwaltung dafür sorgen, dass dieses Biotop weiter erhalten bleibt und viele seltene Tier- und Pflanzenarten hier einen Lebensraum finden.